Der Verein

Seit 2005 auf den Straßen des Emslandes.

Im Mai des Jahres 2005 gab es in Papenburg keinen aktiven Radsportverein, aktive Rennradler aber schon, und augenscheinlich nicht wenige. Was lag da näher, als diese in einer Interessengemeinschaft zu vereinen? Einem Presseaufruf folgten etliche Interessenten und gründeten die Radsportfreunde Papenburg, die fortan gemeinsame Ausfahrten bestritten. Bereits im Dezember 2005 erfolgte eine Namensänderung zum „Radsportclub Papenburg“, im Jahr 2006 folgten die ersten selbst entworfenen Trikots. Im Herbst 2009 wurde die Vereinsgründung vollzogen . Aktuell zählt der Verein 62 Mitglieder. Neben festen Trainingszeiten im Sommerhalbjahr mit dem Rennrad werden weitere gemeinsame Ausfahrten, wie beispielsweise Teilnahme an Radtouristikfahrten (RTF), z.T. auch in den benachbarten Niederlanden, angeboten. Im Winterhalbjahr halten wir uns  mit Fahrten und Teilnahme an Veranstaltungen mit dem MTB fit, auch hat sich das „Spinning“ in den kalten Monaten etabliert. Wir hoffen nun auf viele weitere sportliche und erfreuliche Jahre , wenn wir  Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich einfach über die Rubrik Kontakt mit uns in Verbindung setzen. Sie sind herzlich willkommen!

Vorstand

Der Vorstand des RSC Papenburg e.V. setzt sich zusammen aus:

1. Vorsitzender: Lars Appeldorn
2. Vorsitzender: Jakobus Bollen
Schriftführer: Tim Wegener
Kassenwart: Norbert Kramer
Sportwart: Gerd Richter
Beisitzende: Petra Sinnigen

Mitglied werden?

Spreche uns bei einer Ausfahrt an oder komme zu einer unserer Vereinssitzungen. Die Termine werden rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben.

Vereinsregeln

Beim RSC Papenburg gelten folgende verbindliche Regeln für das Rennradfahren in der Gruppe. Dies erleichtert für alle das Fahren und macht es sicherer.

Rennradfahren in der Gruppe birgt besondere Gefahren. Wir wünschen uns sichere Trainingsausfahrten und, dass alle unversehrt vom Training wieder zurückkehren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass einige Regeln von allen Teilnehmenden einzuhalten sind. Nachfolgende Regeln sind für die Mitglieder des RSC Papenburg bei geschlossenen Ausfahrten daher bindend.

1.  Grundsätzlich fährt jede(r) Teilnehmer(in) auf eigenes Risiko. Es besteht absolute Helmpflicht. Jede(r) Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er/sie an der Ausfahrt mit einem technisch einwandfreien Rad erscheint. Besteht die Gefahr, dass man in die Dämmerung hinein fährt, so ist für eine adäquate Beleuchtung am Rad zu sorgen. Für Notfälle sollte jeder Teilnehmer ein Handy mit sich führen.  In der Gruppe ist die Benutzung von Triathlonlenkern untersagt. Bei den Trainingsfahrten sollten alle Mitglieder in Vereinskleidung erscheinen. Nicht biologische Abfälle gehören nicht in der Natur entsorgt, sondern in die Trikottasche.

2. Bei Gruppeneinteilung vor dem Start in eine schnelle (A-Gruppe) und eine langsamere (B- Gruppe) wird für jede Gruppe ein Verantwortlicher benannt. Es werden die ungefähre Fahrtstrecke sowie die grob veranschlagten Kilometer benannt. Diese Angaben sind unverbindlich und können natürlich von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, so dass eine Abweichung immer auch möglich ist. Bei der Wahl der Trainingsgruppe ist die richtige Selbsteinschätzung (Tagesform, Trainingsstand, Trainingsziel) wichtig. Eine Einteilung in Trainingsgruppen sollte immer vorgeschlagen werden.

3. Der vorne fahrende bzw. die vorne fahrenden Fahrer(innen) haben eine besondere Verantwortung für die ganze Gruppe. Daher ist ein vorausschauendes, konzentriertes Fahren notwendig, um die hinteren Fahrer nicht zu gefährden. Die Führenden sind zu Beginn der Ausfahrt dafür verantwortlich, dass die Gruppe geschlossen aus der Stadt herausgeführt wird. An Ampeln moderat abbremsen, rote Ampeln werden nicht umfahren. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass gerade zu Beginn alle Anschluss finden, vor allem auch im Hinblick auf die Regeln des geschlossenen Verbandes (siehe Punkt 4). Nach einem Abbiegevorgang sollte man moderat beschleunigen, damit auch hier alle wieder Anschluss finden. Bedenke: je größer die Gruppe, desto ausgeprägter der Ziehharmonikaeffekt.

4.  Nehmen an der Ausfahrt weniger als 16 Personen teil, gelten die „normalen Vorschriften“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrradfahrer. Das heißt,

• es sollte grundsätzlich hintereinander (Einerreihe) gefahren werden; dieses macht dann Sinn, wenn

◦ die Straßen eng sind

◦ starkes Verkehrsaufkommen herrscht

◦ wir in kleinen Gruppen fahren

• Nebeneinanderfahren (Zweierreihe) ist nur dann erlaubt, wenn der Fahrzeugverkehr dadurch nicht behindert wird

Nehmen an der Ausfahrt mehr als 15 Personen teil, so gelten die Regeln des § 27 StVO über einen geschlossenen Verband. Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrs-teilnehmer als solcher erkennbar ist. Bilden sich Lücken im Verband, so gilt dieser nicht mehr als geschlossen. Es  ist daher wichtig, die Lücken zuzufahren und den Verband geschlossen zu halten. Für den Verband gilt weiterhin

• er zählt als einzelner Verkehrsteilnehmer. Fahren die Führenden zu Recht in eine Kreuzung ein (z.B. bei „grüner Ampel“), darf der Rest des Verbandes folgen, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich auf „Rot“ umspringt. Das Verbandsrecht darf nicht erzwungen werden

◦ im Zweifelsfall sollte man immer auf Sicherheit aus sein und von seinem Recht zurücktreten, wenn sonst die Gesundheit gefährdet ist

• Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Auf einem Radweg gelten die Bestimmungen des Verbandes nicht!

• Fahren im geschlossenen Verband ist nur dort gestattet, wo eine Behinderung des übrigen Verkehrs nicht stattfindet

5. Die Führenden sehen die Hindernisse rechtzeitig, wenn möglich sollten diese weiträumig umfahren werden. Hindernisse werden frühzeitig angezeigt, die folgenden Fahrer wiederholen das Zeichen, auch wenn sie das Hindernis nicht sehen. Nur so wissen auch die letzten im Feld rechtzeitig Bescheid. Hindernisse bzw. Gefahrensollten durch Rufe wie „Schlagloch, Glas etc.“ erläutert werden, ggf. auch von hinten. Richtungsänderungen werden frühzeitig angezeigt.

6.  Für das Fahren in der Gruppe gilt:

• In der Gruppe, vor allem im geschlossenen Verband, wird möglichst kompakt und eng nebeneinander gefahren.

• es ist stets bremsbereit zu fahren, d.h. die Hände befinden sich am Bremshebel. Unnötig heftige Lenk- oder Bremsmanöver haben zu unterbleiben.

• gefährliche Tätigkeiten, wie das An- oder Ausziehen einer Jacke während der Fahrt bzw. bei dem das freihändige Fahren notwendig ist, haben  in der Gruppe zu unterbleiben. Diese Tätigkeiten werden nur am Ende der Gruppe mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand zur Gruppe ausgeführt.

• beim Umdrehen zum Hintermann wird dem Nebenmann die Hand auf die Schulter gelegt, um die eigene gerade Fahrlinie zu halten

• bei Pannen wird, wenn nicht anders abgesprochen, aufeinander gewartet; die Panne wird nach vorne durchgemeldet

• beim Kreuzen von Straßen oder Abbiegen wird nur dann „frei“ gerufen, wenn noch mindestens 3 Reihen die Straße gefahrlos queren können bzw. einbiegen können; im Zweifelsfall besser keinen Hinweis geben.

• Wenn man zu irgendeinem Zeitpunkt die Gruppe verlässt, weil man alleine weiterfahren bzw. umkehren will, hat man sich beim Verantwortlichen abzumelden

7.  Ablösetechnik

Bei Zweierreihe setzt sich der linke Führende nach links, der rechte Führende nach rechts, beide  verringern dann ihre Geschwindigkeit und lassen sich zurückfallen. Will jemand keine Führungsarbeit leisten, so kann er am Ende des Feldes bleiben und dieses den Fahrern signalisieren, die sich dann wieder davor einreihen. Wer durch einen Wechsel nach vorne in die Führungsposition rückt, nimmt die Führungsposition wahr, wenn auch nur für kurze Zeit, um sich dann nach hinten zurückfallen zu lassen. Bei Übernahme der Führung wird die Geschwindigkeit konstant beibehalten.

8.  Im Rahmen der Ausfahrten können absprachegemäß Zwischensprints eingelegt oder Passagen mit höherer Geschwindigkeit gefahren werden oder auch andere Trainingsreize gesetzt werden. Dieses sollte rechtzeitig allen Teilnehmern bekanntgegeben werden.  In diesen Fällen sollte eine Örtlichkeit als Sammelpunkt festgelegt werden. Absprachegemäß kann hier auch eine Ablösetechnik in Form eines Kreisels erfolgen.
© Günther Poll, 02/2014